Elektrische Geräte und Anlagen
Welches Ziel sollten Sie erreichen?
Die elektrische Versorgung ist so installiert und wird so instand gehalten, dass Unfälle durch
elektrischen Strom ausgeschlossen sind.
Welche Geräte und Anlagen können im Unternehmen vorkommen?
Neben der fast überall vertretenen Computertechnik, teilweise mit eigenem Server, finden
sich in Unternehmen Geräte wie Staubsauger, Verlängerungskabel, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen und anderes.
Aber auch besondere Geräte beziehungsweise Anlagen können vorkommen, zum Beispiel
- Aufzüge oder auch Treppenlifter
- Raumlufttechnische Anlagen
- Kompressoren.
Für diese gibt es teilweise spezielle Prüf- und/oder Dokumentationspflichten sowie Auflagen,
über die Sie sich gesondert informieren müssen.
Ein großer Teil der Arbeitsgeräte in Betrieben des Gesundheitswesens fällt unter das Medizinprodukterecht. Siehe dazu die Ausführungen im Bereich „medizinische Geräte“.
Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen?
Energieverteilungsanlagen
- Bei der Installation von elektrischen Anlagen sind Art und Stärke der verteilten
- Energie, wie beispielsweise die Anzahl der elektrischen Geräte, zu berücksichtigen.
- Die einzelnen medizinisch genutzten Bereiche müssen je nach Nutzung (Benutzung von Medizingeräten zur äußerlichen oder invasiven Anwendung) den Anforderungsgruppen der elektrotechnischen Installation (nach VDE 0100 Teil 710) zugeordnet werden. Je nach Eingruppierung müssen besondere Anforderungen bei der Installation der elektrischen Anlage berücksichtigt werden. Lassen Sie sich von einer Elektrofachkraft beraten.
- Installationen dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
- An den Einsatzorten der Geräte muss eine ausreichende Anzahl von Steckdosen Vorhanden sein.
- Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel (zum Beispiel Stromverteilung, Wasserboiler) müssen mindestens alle vier Jahre geprüft werden.
- Fehlerstromschutzeinrichtungen (der Bemessungsdifferenzstrom der Schutzeinrichtung beträgt maximal 0,03 A) müssen installiert und alle 6 Monate durch Betätigen der Prüfeinrichtung auf einwandfreies Funktionieren überprüft werden.
Beschaffung
- Achten Sie auf Arbeitsergonomie bei der Anschaffung neuer Arbeitsmittel.
- Berücksichtigen Sie auch die Eigenschaften Ihrer Mitarbeiter (zum Beispiel Körpergröße, Linkshändigkeit) bei der Auswahl.
- Die benutzten elektrischen Geräte müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Zusätzlich müssen die Konformitätsbescheinigung und die Betriebsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein. Die Betriebsmittel müssen für den gewerblichen Einsatz geeignet sein (siehe Betriebsanleitung).
- Dringend zu empfehlen sind Geräte mit dem VDE-Prüfzeichen, das die Übereinstimmung mit den harmonisierten Normen bescheinigt, und mit dem zusätzlichen Zeichen für geprüfte Sicherheit. Geräte der Schutzklasse 2 sind denen der Schutzklasse 1 vorzuziehen.
- Die Zuleitungen der Geräte müssen so verlegt werden, dass sie nicht im Weg liegen und damit zur Stolperfalle werden.
Elektrische Prüfungen nach DGUV3
- Elektrische Geräte müssen regelmäßig geprüft werden. Werden bei einer Prüfung keine fehlerhaften elektrischen Geräte gefunden bzw. liegt der Anteil der fehlerhaften elektrischen Geräte unter 2 %, erfolgt die nächste Prüfung nach 12 bis maximal 24 Monaten. Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person (Elektrofachkraft) vorgenommen werden. Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.
- Prüfungen nach MPBetreibV und anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Spezielle Prüfungen und Wartungen
Spezielle Prüfungen und Wartungen sind nach Gefährdungsbeurteilung oder nach Herstellerangaben zu veranlassen.
Bedienungsanleitungen
Bei bestimmten Geräten, für die zum Beispiel MPBetreibV oder BetriebSichV gelten, ist eine Bedienungsanleitung beziehungsweise eine Betriebsanweisung für die sichere Benutzung erforderlich. Sie müssen nach Einweisung für die Beschäftigten einsehbar sein. Bei komplexeren Geräten ist eine Einweisungen durch den Hersteller/Lieferanten empfehlenswert.
Abgesichert – Tipps für die Praxis
- Lassen Sie sich bei der Planung Ihres Betriebes von einer Elektrofachkraft beraten und überlassen Sie ihr die Installation der Elektroanlagen.
- Wenn Sie einen Betrieb übernehmen, sollten Sie die Elektroinstallation von einer Elektrofachkraft prüfen lassen.
- Sorgen Sie dafür, dass an den Einsatzplätzen der Geräte ausreichend Steckdosen vorhanden sind.
- Schaffen Sie nur Geräte an, die die genannten Kennzeichnungen tragen.
- Nummerieren Sie die Geräte und listen Sie jedes Gerät in einem Bestands- und Wartungsplan auf.
- Legen Sie für die jeweiligen Geräte die Prüfart und Prüffristen fest. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie.
- Lassen Sie Ihre elektrischen Geräte einmal jährlich von einer Elektrofachkraft
- prüfen.
- Legen Sie die Prüfprotokolle hinter Ihrem Bestands- und Wartungsplan ab.
- Entsorgen Sie defekte Geräte umweltfreundlich als Elektroschrott.
- Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter darin, wie sie sachgerecht und sicher mit elektrischen Geräten und deren Zuleitungen umgehen.
- Informieren Sie sich bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit über ergonomisch und technisch empfehlenswerte Produkte und über Prüf- und Wartungserfordernisse.